Eltern und Kind


Schwangerschaftsabbruch, Fehl- und Totgeburt

Fehlgeburt, einmalige

Fehlgeburt (Abort, Abgang): Verlust eines noch nicht lebensfähigen Kindes während der Schwangerschaft. Von Frühabort spricht man bis einschließlich der 16. Schwangerschaftswoche, von Spätabort bis einschließlich der 23. SSW und ab der 24. SSW von einer Totgeburt.

Das Ende einer Schwangerschaft durch eine Fehlgeburt ist häufiger als man denkt. Rechnet man die Fälle stummer Fehlgeburten hinzu, bei der die Frau die Fehlgeburt „nur“ als besonders schmerzhafte und verspätete Menstruation erlebt, endet mindestens jede 3. Schwangerschaft auf diese Weise.

Leitbeschwerden

  • Mittlere bis starke Blutung aus der Scheide, mit Abgang von Blutpfropfen und Gewebeanteilen
  • Ziehende, wehenähnliche Unterbauchschmerzen
  • Eventuell leichtes Fieber (bis 38 °C)
  • Abgang von Fruchtwasser (in der Spätschwangerschaft).

Wann zum Arzt

Am nächsten Tag, wenn bereits leichte, schmerzlose Blutungen auftreten – sofern es keinen deutlichen Auslöser für die leichte Blutung (z. B. nach Geschlechtsverkehr) gibt.

Sofort, wenn wehenartige Unterleibsschmerzen auftreten oder über einen längeren Zeitraum keine Kindsbewegungen mehr spürbar sind.

Die Erkrankung

Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn die Schwangerschaft durch Ausstoßung des Embryos beendet wird, bevor der Embryo ein Gewicht von 500 g erreicht hat, also noch nicht lebensfähig ist. Dies ist, wie erwähnt, bei mindestens jeder dritten Schwangerschaft der Fall. Die meisten Fehlgeburten erfolgen bis zur 10. Schwangerschaftswoche, die psychisch besonders belastenden Spätaborte nach der 16. SSW sind im Vergleich eher selten.

Mittlerweile weiß man, dass sich Frühaborte in rund 60 % der Fälle auf schwere Schäden im kindlichen Erbgut zurückführen lassen. Diese frühen Fehlgeburten sind also eine Art „Notbremse“ des Körpers, die dafür sorgt, dass kein Kind ausgetragen wird, das nicht lebensfähig ist.

Vor allem in der frühen Schwangerschaft lösen auch Infektionen Fehlgeburten aus. (Ist die Schwangerschaft weiter fortgeschritten, verursachen Infektionen wie Röteln oder Toxoplasmose hingegen Fehlbildungen beim Ungeborenen.) Zu den weiteren Ursachen gehören:

  • Abstoßungsreaktionen des mütterlichen Körpers (Immunologische Sterilität)
  • Fehlbildungen, z. B. eine zusätzliche Trennwand in der Gebärmutterhöhle (Uterus-Septum)
  • Myome, gutartige Knoten der Gebärmutter
  • Hormonstörungen und fruchtschädigende Medikamente.
  • Unterfunktion der Schilddrüse. Um die oft symptomlos verlaufende Unterfunktion zu erkennen, kann der Arzt bestimmen, wie viel Schilddrüsen-stimulierendes Hormon (TSH) im Blut ist. Bis vor einigen Jahren galten dabei TSH-Werte von vier bis fünf Milliunits (mU) pro Liter als normal. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass sich schon bei Werten über 2,5 mU pro Liter in der Frühschwangerschaft das Risiko einer Fehlgeburt fast verdoppelt.

Das macht der Arzt

Um herauszufinden, ob eine Fehlgeburt vorliegt, prüft der Arzt nicht nur vorsichtig die Beschaffenheit der Gebärmutter, sondern auch, ob der Muttermund geöffnet ist, und beurteilt die Stärke der Blutung. Mit Ultraschall prüft er vor allem die Größe des Kindes und ob das Herz des Kindes noch schlägt. In der Regel wird auch noch der Verlauf des Schwangerschaftshormons Beta-HCG im Blut der Schwangeren ermittelt. Sinkt es in der Frühschwangerschaft kontinuierlich, spricht dies für eine Fehlgeburt.

Ist sich der Arzt sicher, dass eine Fehlgeburt vorliegt, gibt er Prostaglandin als wehenförderndes Medikament, das die Gebärmutter bei der Entfernung eventueller Reste der Fruchtanlage unterstützt.

Danach folgt in der Regel in Kurznarkose eine Ausschabung der Gebärmutterinnenwand (instrumentelle Kürettage), mit der etwaiges Restgewebe entfernt wird. Weil die Gebärmuttermuskulatur in diesem Stadium recht locker ist, muss der Arzt sehr vorsichtig vorgehen, um den Gebärmuttermuskel nicht zu verletzen oder zu durchstoßen (Perforation). Der Eingriff wird im Krankenhaus ambulant durchgeführt.

Bis zur 8. Schwangerschaftswoche kann durch regelmäßige Kontrollen des Beta-HCG-Wertes gegebenenfalls auf die Ausschabung verzichtet werden. Zwingend ist die Ausschabung

  • Zur Vermeidung einer lebensbedrohlichen Blutvergiftung (septischer Abort), die auftreten kann, wenn Restgewebe der Fruchtanlage in der Gebärmutter bleibt.
  • Bei einer unvollständigen Fehlgeburt (Abortus incompletus), wenn der Embryo nicht vollständig ausgestoßen wurde.
  • Bei einer verhaltenen Fehlgeburt (Missed abortion), wenn der Embryo zwar abgestorben ist, aber die Fehlgeburt nicht stattgefunden hat.

Eine Sonderform ist die drohende Fehlgeburt (Abortus imminens). Das Kind lebt und der Muttermund ist verschlossen, aber (leichte) Blutungen aus der Scheide machen auf eine Gefahr aufmerksam. Die Mutter sollte ins Krankenhaus gebracht werden und dort Bettruhe einhalten, da sich die Fehlgeburt durch konsequente Bettruhe und Medikamente oft noch abwenden lässt. Später, wenn keine Blutung mehr vorhanden ist, gilt eingeschränkte Bettruhe, d. h. nur ein kurzer Gang auf die Toilette oder zum Teeholen ist erlaubt.

Selbsthilfe

Der wichtigste Rat nach einer Fehlgeburt lautet: Sich Zeit nehmen, trauern, aber irgendwann auch wieder nach vorne schauen.

Bei bestehendem Kinderwunsch sollten Sie mindestens drei Monate bis zur nächsten Schwangerschaft warten, damit sich die Gebärmutter wieder erholt. Sie riskieren sonst eine weitere Fehlgeburt.

Danach können Sie auf eine neue und diesmal erfolgreiche Schwangerschaft hoffen. Hunderttausende von Frauen haben erlebt, dass es beim zweiten, manchmal auch erst beim dritten Mal klappt. Selbst nach drei Fehlgeburten wird von über 50 % der Betroffenen später noch eine gesunde Schwangerschaft ausgetragen und das fast immer ohne eine spezielle Therapie. Das sollte Betroffenen Mut machen. Für die neue Schwangerschaft gelten – außer bei explizit anderem Rat des behandelnden Frauenarztes – keinerlei zusätzliche Einschränkungen, auf Extremsportarten, außergewöhnliche Stressoren (wie z. B. ein Umzug) und ungewöhnliche Sexualpraktiken sollte aber besser verzichtet werden.

In der Frühschwangerschaft sind wehenhemmende Medikamente gegen eine drohende Fehlgeburt unwirksam. Erst ab der 23. Schwangerschaftswoche helfen sie (einschließlich frei verkäufliches Magnesium)

Fehlgeburten, wiederholte

Wiederholte Fehlgeburt (Fehlgeburtlichkeit, habituelle Fehlgeburt, habitueller Abort): Etwa eine von 200 Schwangeren ist von mindestens drei aufeinander folgenden Fehlgeburten betroffen. Oft lässt sich kein Auslöser ausmachen, denn die Neigung zu Fehlgeburten ist durch ein Zusammenwirken organischer, immunologischer und genetischer Ursachen bei Mutter und Kind bedingt. Reproduktionsmediziner der Universität München haben einen Zusammenhang zwischen Antikörpern, die den Mutterkuchen angreifen, und Fehlgeburten entdeckt. Solche Antikörper wiesen 17 Prozent der Frauen auf, die zwei oder mehr aufeinander folgende Fehlgeburten hatten; bei Frauen mit drei und mehr Fehlgeburten lag die Rate sogar bei 34 Prozent. Untersuchungen zeigten, dass sich jene Antikörper aber leicht mit Medikamenten ausschalten lassen.

Die Erkrankung

Fehlgeburtlichkeit hat verschiedene Ursachen. Oft ist es eine zum Zeitpunkt der Befruchtung entstandene Fehlanlage der Chromosomen (Chromosomenanomalie), die verhindert, dass der Embryo weiter wachsen kann. Hormonelle Ungleichgewichte und chronische Stoffwechselerkrankungen der Mutter (Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen) oder Erbkrankheiten eines oder beider Elternteile können ebenfalls dazu führen, dass eine Schwangerschaft nicht aufrechterhalten wird. Aber auch räumliche Hindernisse in der Gebärmutter wie Myome, Fehlbildungen oder nach früheren Entzündungen und operativen Eingriffen entstandene Verwachsungen verhindern ab einer bestimmten Größe das Wachstum des Embryos. Die frühzeitige Öffnung des Muttermunds, Zervix-Insuffizienz, kann eine Fehl- aber auch eine Frühgeburt zur Folge haben.

Die Neigung zu wiederholten Fehlgeburten ist in seltenen Fällen auch immunologisch bedingt: Der mütterliche Organismus erkennt den Embryo – der ja 50 % fremde Gene vom Vater trägt – als körperfremd und möchte ihn abstoßen. Normalerweise werden in der Schwangerschaft blockierende Antikörper gebildet, die diesen Vorgang verhindern. Ist deren Produktion jedoch nicht ausreichend, wird die Abstoßungsreaktion in Gang gesetzt.

Das macht der Arzt

Aufgrund der vielen möglichen Ursachen einer Fehlgeburt werden im Anschluss an die zweite Fehlgeburt ambulant mehrere Untersuchungen durchgeführt:

  • Eine Chromosomenanalyse von Mann und Frau zur Aufdeckung genetischer Veränderungen. Auch eine Chromosomenanalyse des Embryos bzw. Fötus kann bei der Ursachenbestimmung einer Fehlgeburt helfen.
  • Ein Hormonstatus im Blut zur Feststellung bisher unerkannter Hormon- oder Stoffwechselerkrankungen der Frau.
  • Abstriche aus dem hinteren Scheidengewölbe sowie aus dem Gebärmutterhals zur Diagnose möglicher Infektionen.
  • Bestimmung verschiedener Antikörper zur Feststellung kürzlich abgelaufener fruchtschädigender Infektionen.
  • Vaginalultraschall (Ultraschall der Scheide), Gebärmutterspiegelung und Hysterosalpingografie (innere Darstellung von Gebärmutter und Eileitern) bei Verdacht auf organische Veränderungen z. B. in der Gebärmutter.

Leider sind die Ergebnisse oft unergiebig, weshalb manche Ärzte von den teilweise belastenden Untersuchungsprozeduren abraten. Ein guter Kompromiss ist, zunächst eine dritte Schwangerschaft abzuwarten.

Behandlungsmöglichkeiten. Hormonelle Ungleichgewichte behandelt der Arzt mit Hormonpräparaten. Auch Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes sind bei adäquater Behandlung in der Regel kein Hindernis für eine erneute Schwangerschaft. Anatomische Fehlbildungen der Gebärmutter werden entweder direkt während einer Gebärmutterspiegelung oder nachfolgend bei einer Bauchspiegelung diagnostiziert und wenn möglich gleich korrigiert.

Therapie bei wiederholter frühzeitiger Öffnung des Muttermunds (vgl. Zervix-Insuffizienz).

Methoden des Schwangerschaftsabbruchs

Das ideale und einzig richtige Verfahren für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es nicht. Welches Vorgehen gewählt wird, hängt vom Schwangerschaftszeitpunkt, dem Gesundheitszustand der Frau und des Ungeborenen, aber auch von den persönlichen Wünschen der Schwangeren ab. Am häufigsten werden folgende Verfahren angewandt:

Die Absaugmethode (Vakuumaspiration, Saug-Kürettage) war jahrzehntelang die Standardmethode vor der 12. Schwangerschaftswoche und ist es in vielen Ländern noch immer. Bei dieser Methode wird der Gebärmutterhals mit Metall- oder Plastikstiften so weit aufgedehnt, dass ein sechs bis zehn Millimeter dünner Schlauch in die Gebärmutter eingeführt werden kann, mit dem der Fötus und Gewebereste abgesaugt werden. Der Eingriff wird unter örtlicher Betäubung entweder ambulant in einer Praxis oder im Krankenhaus durchgeführt, wobei auch eine Vollnarkose möglich ist. Diese Methode zieht körperliche Beschwerden nach sich, die zwar unangenehm, aber auszuhalten sind: Blutungen und Unterleibsschmerzen durch das Zusammenziehen der Gebärmutter. Nach der Absaugung wird zur Förderung des Zusammenziehens der Gebärmutter und damit zur Minimierung des Blutverlusts das Wehenhormon Oxytozin gespritzt. Die Blutungen aus der Scheide sollten nach 24 Stunden auf ein geringes Maß zurückgegangen sein und nach spätestens 10–12 Tagen vollständig aufhören. Geschlechtsverkehr ist erst danach wieder erlaubt.

Alternativ steht inzwischen die Abtreibungspille zur Verfügung. Sie führt zum Absterben der Frucht und zu einer Fehlgeburt. Die Abtreibungspille wird für Schwangerschaftsabbrüche bis zur 7. bis 9. Schwangerschaftswoche eingesetzt. Diese Methode ist z. B. in Frankreich und der Schweiz stark verbreitet. In der Schweiz und in Schweden wird Mifegyne® (auch bekannt als RU 486) bei ~ 50 % der Abtreibungen eingesetzt (in Deutschland nur ~ 7 %). In anderen Ländern, so auch Deutschland, steht man dem Verfahren kritisch gegenüber. Die inzwischen vorliegenden Erfahrungen aus vielen Ländern haben diese Befürchtung jedoch nicht bestätigt. Andere Kritiker meinen, dass die seelische Belastung der betroffenen Frau bei dieser Methode besonders hoch sei, wenn sie den Abbruch durch Einnahme der Abtreibungspille alleine durchführe und damit auch die Verantwortung allein trage. Das Medikament wirkt folgendermaßen: Um das körpereigene, die Schwangerschaft aufrechterhaltende Hormon Progesteron chemisch zu blockieren, werden drei Tabletten Mifegyne® mit dem Wirkstoff Mifepriston eingenommen. Die Substanz führt dazu, dass sich der Muttermund öffnet und die Gebärmutterschleimhaut und der Fruchtsack sich ablösen. Ein bis zwei Tage danach müssen Prostaglandin-Tabletten eingenommen werden, damit sich die Gebärmutter zusammenzieht, und so die Austreibung des Fruchtsacks beschleunigt wird. Zwei bis drei Stunden nach der Einnahme setzt die Abbruchblutung ein. Bis der gesamte Fruchtsack ausgestoßen ist, können ein bis 14 Tage vergehen. Zu den Beschwerden nach Anwendung dieser Methode zählen verstärkte Blutung, Übelkeit und Schmerzen im Unterleib.

Bei Schwangerschaftsabbrüchen, die noch nach der 12. SSW durchgeführt werden müssen (Spätabbrüche) – z. B. dann, wenn die Mutter schwer erkrankt ist oder Fehlbildungen des Kindes zu erwarten sind, wird in der Regel eine medikamentöse Geburtseinleitung durchgeführt. So wird z. B. mit Prostaglandinen eine geburtsähnliche Fruchtausstoßung eingeleitet. Die Prostaglandine weichen den Muttermund auf und fördern die Wehen. Dadurch werden all die körperlichen Vorgänge ausgelöst, die auch bei einer normalen Geburt ablaufen. Danach ist wie bei einer Fehlgeburt eine Ausschabung erforderlich, um alle Gewebereste aus der Gebärmutter zu entfernen, und es wird Oxytozin zur Minimierung des Blutverlusts gegeben. Beim Schwangerschaftsabbruch nach der 16. Schwangerschaftswoche muss zusätzlich der Milcheinschuss mit einem Medikament (Bromocriptin, z. B. in Pravidel®) unterdrückt werden.

Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.

An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.

Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn

  • die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
  • seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
  • die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
  • Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.

Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.

Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.

Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.

Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.

Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.

Weiterführende Informationen

  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
  • Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Totgeburt

Totgeburt: Das Kind stirbt im Mutterleib (intrauterin) bei einem Gewicht von über 500 g oder während der Geburt. Die Zahl der Totgeburten ist in den westlichen Ländern rückläufig – sie liegt derzeit unter 1 %. Totgeburten sind häufiger bei Spätgebärenden und Schwangeren, die während der Schwangerschaft unzureichend betreut wurden, sowie in sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

Bei Kindern mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 g spricht man von einer Fehlgeburt.

Leitbeschwerden

  • Kindsbewegungen bleiben für mehr als einen Tag aus
  • Verminderte Kindsbewegungen in den Tagen bzw. der Woche vor dem Tod des Fötus

Wann zum Arzt

Wenn Sie ab dem 7. Schwangerschaftsmonat über 8 bis 10 Stunden trotz entsprechender Aufmerksamkeit keine Kindsbewegungen gespürt haben.

Achtung: Die Kindsbewegungen werden in den letzten Wochen vor der Geburt auch im Normalfall schwächer, weil das Kind in der Gebärmutter kaum noch Platz hat.

Die Erkrankung

Totgeburten können unterschiedliche Ursachen haben. Dazu gehören:

  • Entwicklungsstörungen z. B. infolge von genetischen Fehlbildungen des Kindes (seltener auch der Eltern). Diese Ursache ist umso häufiger, je früher in der Schwangerschaft ein Kind stirbt.
  • Schwere kindliche Infektionen z. B. mit Chlamydien, Toxoplasmen oder dem Zytomegalievirus.
  • Mütterliche Erkrankungen wie Gebärmutterfehlbildungen, Funktionsschwäche des Gelbkörpers im Eierstock, der normalerweise durch die Ausschüttung von Hormonen die Schwangerschaft aufrecht erhält, oder Diabetes.
  • Immunologische Gründe. Das Antiphospholipid-Syndrom (APLS) tritt bei jungen Frauen auf, es handelt sich um eine Störung im Gerinnungssystem, die zu einem Plazentainfarkt mit Verschluss von Blutgefäßen im Mutterkuchen führt.
  • Gifte, z. B. bestimmte Arzneimittel, Pflanzenschutzgifte und radioaktive Strahlung, aber auch Drogen, Alkohol und Nikotin.
  • Starker Stress, z. B. durch Fernreisen, andere akute Erkrankungen oder Trennung.

Das macht der Arzt

Der Arzt prüft die Diagnose per CTG und Ultraschall. Auch wenn die betroffenen Frauen im das tote Ungeborene möglichst schnell aus ihrem Körper heraus haben wollen und deshalb zu einem Kaiserschnitt neigen, ist dieser aus medizinischen Gründen nicht ratsam. Er setzt die Schwangere einem Operationsrisiko aus und schafft außerdem schlechtere Voraussetzungen für weitere Schwangerschaften.

Nach dem Tod des Kindes setzen die Wehen innerhalb einiger Tagen von selbst ein. Die meisten Frauen bevorzugen aber eine künstliche Geburtseinleitung durch Prostaglandin-Zäpfchen in die Scheide und mit einem Wehentropf. Auch eine PDA zur Schmerzbekämpfung ist sinnvoll.

Die manchmal geäußerte Angst, das tote Kind im Bauch könnte eine Infektion der Mutter verursachen und müsste deshalb möglichst schnell zur Welt gebracht werden, ist bei intakter Fruchtblase unbegründet.

Nach der Totgeburt wird das Kind von der Hebamme gewaschen, gewogen und gemessen, in ein Tuch gewickelt oder angezogen. Die Eltern können und sollten dann selbst entscheiden, wie viel Zeit sie mit dem Kind verbringen wollen.

Sondertext: Wenn Geburt und Tod zusammenfallen

Weiterführende Informationen

  • www.veid.de – Bundesverband verwaister Eltern in Deutschland e. V., Leipzig: Der Verband bietet Hilfe für trauernde Mütter, Väter, Geschwister und Menschen, die sie begleiten.
  • www.initiative-regenbogen.de – Kontaktkreis für Eltern, die ein Kind durch Fehl-, Früh- oder Totgeburt verloren haben, Rheda-Wiedenbrück.
  • H. Lothrop: Gute Hoffnung – jähes Ende. Fehlgeburt, Totgeburt und Verluste in der frühen Lebenszeit. Begleitung und neue Hoffnung für Eltern. Kösel, 2005. Einfühlsam geschriebener Ratgeber mit Berichten von Betroffenen und praxisorientierten Ratschlägen, Schmerz und Trauer zu bewältigen.
  • M. E. Beutel: Der frühe Verlust eines Kindes. Bewältigung und Hilfe bei Fehl-, Totgeburt und plötzlichem Kindstod. Verlag für angewandte Psychologie, 2002. Hilfestellungen und Bewältigungsstrategien, mit der Trauer der Betroffenen und dem Verlust eines Kindes umzugehen.

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